Auftragsbedingungen, Stand 14. August 2026
Wer macht was, und wofür steht wer ein
Ich fertige nach deiner Vorlage. Das ist eine Dienstleistung, kein Verkauf eines eigenen Produkts. Was das bedeutet, steht hier in ganzen Sätzen.
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1. Wer hier fertigt
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Alexander Grabow, Birkenhain 2, 29640 Schneverdingen (im Folgenden "die Werkstatt"). Auftraggeber ist, wer den Auftrag erteilt.
2. Auftragsfertigung, keine eigenen Erzeugnisse
Die Werkstatt fertigt ausschließlich nach Vorgabe des Auftraggebers: nach dessen Datei, Zeichnung, Muster oder schriftlicher Beschreibung. Damit erbringt sie eine Fertigungsleistung.
Der Auftraggeber bestimmt Gestalt, Maße, Material und Verwendungszweck des Erzeugnisses. Er ist derjenige, der das Erzeugnis in Verkehr bringt oder verwendet, und trägt die Pflichten, die daran hängen, insbesondere aus dem Produktsicherheitsrecht und aus Vorschriften für den jeweiligen Einsatzbereich. Die Werkstatt tritt nicht als Hersteller des Erzeugnisses auf, bringt keine Kennzeichnung an und gibt keine Konformitätserklärung ab.
3. Rechte an den Vorlagen
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die Rechte an den übergebenen Daten, Modellen und Vorlagen verfügt oder die Erlaubnis des Rechteinhabers hat. Das betrifft Urheberrecht, Marken, eingetragene Designs und Patente.
Die Werkstatt prüft Vorlagen nicht auf Rechte Dritter. Werden Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung erhoben, stellt der Auftraggeber die Werkstatt davon frei und ersetzt ihr die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
Die überlassenen Daten werden nur für den Auftrag verwendet, nicht weitergegeben und nicht für eigene Zwecke genutzt.
4. Was nicht gefertigt wird
Abgelehnt werden Aufträge, die auf Folgendes gerichtet sind:
- Waffen, Waffenteile und deren Zubehör im Sinne des Waffengesetzes
- Gegenstände, deren Herstellung oder Besitz verboten ist
- Nachbauten, die erkennbar fremde Schutzrechte verletzen
- Vorlagen mit verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten
Die Werkstatt darf einen Auftrag auch ohne Angabe von Gründen ablehnen, solange er nicht bereits angenommen wurde.
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5. Verwendungszweck und Grenzen des Verfahrens
Gedruckte Teile entstehen Schicht für Schicht. Sie sind in Richtung der Schichten weniger belastbar als quer dazu, altern unter UV-Licht und Wärme und haben verfahrensbedingte Toleranzen. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung sind sie deshalb nicht bestimmt für:
- tragende oder sicherheitsrelevante Bauteile
- Medizinprodukte und alles, was am oder im Körper eingesetzt wird
- Spielzeug im Sinne der einschlägigen Vorschriften
- persönliche Schutzausrüstung
- Kontakt mit Lebensmitteln oder Trinkwasser
- Luft- und Raumfahrt sowie sicherheitsrelevante Fahrzeugteile
Wer ein Teil trotzdem so einsetzt, tut das in eigener Verantwortung. Zugesicherte Eigenschaften gibt es nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
6. Angebot, Zustandekommen und Änderungen
Angaben auf dieser Seite, auch die Ergebnisse des Preisrechners, sind unverbindliche Schätzungen und kein Angebot. Ein Auftrag kommt zustande, wenn die Werkstatt ihn ausdrücklich bestätigt, in Textform genügt eine E-Mail oder Nachricht.
Maßgeblich ist die Datei oder Beschreibung, die zum Zeitpunkt der Bestätigung vorliegt. Änderungen danach gelten als neuer oder geänderter Auftrag und können Preis und Termin verschieben.
7. Zahlung, Termine, Eigentum
Auftragsarbeiten laufen gegen Vorkasse oder nach schriftlicher Vereinbarung, bei größeren Aufträgen üblicherweise geteilt: Anzahlung vor Beginn, Rest vor Übergabe. Termine sind Richtwerte, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Gelieferte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.
8. Widerruf bei Verbrauchern
Bei Waren, die nach Kundenvorgabe angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB kein Widerrufsrecht. Da hier ausschließlich nach Vorlage gefertigt wird, trifft das auf jeden Auftrag zu, etwa auf ein Lithophane aus deinem Foto oder ein Teil nach deiner Datei.
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9. Mängel
Die Werkstatt schuldet eine Fertigung nach den Regeln des Verfahrens und nach der übergebenen Vorlage. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn ein Teil der Vorlage entspricht, das Ergebnis dem Auftraggeber aber nicht gefällt, oder wenn die Vorlage selbst fehlerhaft ist, etwa mit zu dünnen Wänden, fehlerhaftem Netz oder falschen Maßen.
Zeichnet sich während der Fertigung ab, dass ein Teil gravierende Mängel bekommt, etwa weil die Vorlage sie verursacht oder das Verfahren an seine Grenzen stößt, wird die Arbeit angehalten und Rücksprache mit dem Auftraggeber gehalten. Erst nach seiner Entscheidung wird weitergearbeitet, geändert oder der Auftrag beendet.
Erkennbare Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu melden. Zunächst wird nachgebessert oder neu gefertigt.
10. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Wert des betroffenen Auftrags. Für Schäden aus einer Verwendung nach Punkt 5 wird nicht gehaftet.
11. Dokumentation der Aufträge
Jede Anfrage über diese Seite erhält eine Nummer und wird protokolliert: Zeitpunkt, Inhalt, die bestätigte Erklärung des Auftraggebers (derzeit Fassung 1 vom 14.08.2026) und zu jeder übergebenen Datei Name, Größe und Prüfsumme. Jeder weitere Schritt kommt als Eintrag dazu, bestehende Einträge werden nicht verändert.
Das dient beiden Seiten: Es ist jederzeit belegbar, welche Vorlage zu welchem Zeitpunkt geliefert und was daraus gefertigt wurde. Anfragen ohne Auftrag werden nach 180 Tagen gelöscht, Unterlagen zu erteilten Aufträgen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erhalten. Auf Wunsch bekommst du deine Auftragsdokumentation als Ausdruck.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.